Rennordnung

 

 

Bedingungen für die Teilnahme

an Rennen und Veranstaltungen

von Huskyman Sleddogsports

  1. Allgemeine Bestimmungen
  1. Zulassung von Fahrern und Hunden
    1. Mit seiner Anmeldung erkennt der Fahrer die Bedingungen dieser Rennordnung und eventuelle Sonderbedingungen der Rennausschreibung an.
    2. Huskyman Sleddogsports kann eine Anmeldung nur unter Angabe einer Begründung ablehnen.
    3. Jeder Fahrer muss für sein Gespann eine das Rennrisiko umfassende Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
    4. Das Mindestalter für Fahrer beträgt
    5. - in Klasse 8 und mehr Hunde 18 Jahre

      - in Klasse 6-Hunde 16 Jahre

      - in Klasse 4-Hunde 14 Jahre

      - in Klasse 2-Hunde 12 Jahre

      - in Pulka 1 und Skijöring 1 14 Jahre

      - in Pulka 2 und Skijöring 2 18 Jahre

    6. Ein Gespann muss während des ganzen Rennens von dem Fahrer gefahren werden, mit dem es zum ersten Lauf gestartet ist.
    7. Bei Krankheit oder Verletzung eines Fahrers kann ein Fahrerwechsel erfolgen, sofern der Rennleiter dies gestattet.
    8. Ein Gespann oder ein einzelner Hund, das/der am ersten Lauf nicht teilgenommen hat, darf an den weiteren Läufen des Rennen nicht teilnehmen.
    9. Ein Fahrer, ein Hund oder ein Team, welches in einem Lauf oder an einem Punkt des Rennens disqualifiziert wurde, darf das Rennen nicht mehr fortsetzen.
    10. Hunde können zu einer Gesundheitsuntersuchung vor dem Rennen durch den Renntierarzt aufgerufen werden. Der Teilnehmer trägt die Kosten dieser Untersuchung, wenn sich bei der Untersuchung herausstellt, dass er entgegen dieser Rennordnung gehandelt hat.
    11. Widersetzt sich ein Fahrer einer solchen Untersuchung wird er disqualifiziert.
    12. Der Rennleiter kann unter Angabe einer Begründung einem Gespann oder Hund die Teilnahme am Rennen verweigern.
    13. Ist der Rennleiter überzeugt, dass ein Gespann oder ein einzelner Hund nicht fit genug ist, um das Rennen sicher zu beenden, dann muss dieses Gespann oder der Hund disqualifiziert werden.
    14. An Rennen teilnehmende Hunde müssen mindestens 12 Monate alt sein. In den Klassen Pulka und Skijöring beträgt das Mindestalter der eingesetzten Hunde 18 Monate, bei Strecken über 15 km Länge mindestens 24 Monate.
    15. Hunde oder Ausrüstungsgegenstände, die aus einem Zwinger stammen, in dem eine ansteckende Krankheit (wie z.B. Tollwut, Staupe Hepatitis, Parvovirose o.ä.) herrschen, dürfen nicht zum Rennen mitgebracht werden.
    16. Stellt der Renntierarzt bei einem auf dem Renngelände anwesenden Hund ein ansteckende Krankheit fest, so wird das Gespann vom Rennleiter disqualifiziert. Alle zu diesem Gespann gehörenden Hunde müssen sofort vom Renngelände entfernt werden.
    17. Jeder auf dem Renngelände anwesende Hund muss eine gültige Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut nachweisen können. Darüber hinaus gehende Impfungen müssen in der Rennausschreibung aufgeführt sein.
    18. Alle Hunde, die zum Rennplatz mitgebracht werden, müssen einen Chip und einen gültigen Impfpass haben.

     

     

  2. Klasseneinteilung
    1. Die Rennklassen werden in folgende Klassen aufgeteilt:
    2.  

      O – offen, unlimitiert mindestens 7 Hunde

      A – 8-Hunde-Klasse mindestens 4 Hunde, höchstens 8 Hunde

      B – 6-Hunde-Klasse mindestens 3 Hunde, höchstens 6 Hunde

      C – 4-Hunde-Klasse mindestens 2 Hunde, höchstens 4 Hunde

      S – Velo mindestens 1 Hund, höchstens 2 Hunde

      S – Roller mindestens 1 Hund, höchstens 2 Hunde

      S – Läufer mindestens 1 Hund, höchstens 2 Hunde

      S1 – Skijöring 1 1 Hund

      S2 – Skijöring 2 mindestens 1 Hund, höchstens 2 Hunde

    3. Ist der Rennleiter der Ansicht, dass eine Gespann zu gross ist, um die Strecke sicher zu befahren, so darf er die Gespanngrösse reduzieren.

     

  3. Markierung der Hunde
    1. Eine besondere Markierung der Hunde findet nicht statt. Im Zweifel und bei Disqualifizierungen einzelner Hunde dient die Chipnummer des Hundes als Markierung.

     

     

  4. Ausrüstung
    1. Der Rennleiter ist berechtigt, die ordnungsgemäße Ausrüstung vor und nach einem Lauf zu kontrollieren.
    2. Für die Inspektion müssen Fahrer, Gespann und Ausrüstung bei Sprintrennen mindestens 30 Minuten und bei Distanzrennen mindestens 60 Minuten vor der Startzeit auf dem Renngelände verfügbar sein.
    3. Die Inspektion muss spätestens 10 Minuten vor der Startzeit abgeschlossen sein. Ist diese Zeit nicht einzuhalten, so wird die Inspektion unmittelbar nach dem Zieleinlauf durchgeführt.
    4. Die Inspektion muss in einem Bereich erfolgen, der andere Gespanne im Start- und Zielraum nicht behindert.
    5. Auf Verlangen des Rennleiters muss ein Gespann nach jedem Lauf zur Inspektion verfügbar sein.
    6. Alle Hunde müssen einzeln oder paarweise eingespannt sein. Jeder Hund muss durch eine Hals- und eine Zugleine mit der Zentralleine verbunden sein. Die Leithunde dürfen ohne Halsleine laufen.
    7. Eine Notleine ist gestattet. Sie ist zum Anbinden oder Festhaltens eines Schlittens zu verwenden.
    8. Der Schlitten oder Trainingswagen muss stabil genug sein, den Fahrer zu tragen und er muss eine Ladefläche besitzen, um einen Hund zu transportieren.
    9. Der Schlitten bzw. Trainingswagen muss mit einer funktionsfähigen Bremsvorrichtung und einem Hundetransportsack ausgestattet sein. Schlitten müssen zusatzlich über einen Brushbow und einen Schneeanker verfügen. Er muss eine stabile Bodenplatte aufweisen.
    10. Der Transportsack muss so konstruiert sein, dass ein verletzter oder erschöpfter Hund problemlos ein- und ausgeladen und sicher transportiert werden kann. Die Belüftungsgitter dürfen eine Gesamtfläche von 600 cmē nicht unterschreiten.
    11. Bei Schlitten soll die Bremsmatte – wenn der Musher auf den Kufen steht – mit beiden Fersen erreichbar und so angebracht sein, dass sie nicht unter die Kufen rutschen kann.
    12. Darüber hinaus muss jeder Fahrer eine Führleine und eine Halsleine mit zu führen.
    13. Jeder Teilnehmer erhält eine Startnummer. Diese ist vom Fahrer während des Rennens gut sichtbar am Körper zu tragen.
    14. Für Teilnehmer unter 16 Jahren besteht grundsätzlich Helmpflicht. Darüber hinaus kann vom Rennleiter Helmpflicht für einzelne Klassen, Läufe oder ganze Rennen angeordnet werden.
    15. Der Trainingswagen muss vier Räder haben und so gebaut sein, dass der Fahrer auf ihm stehen, ihn alleine fahren und kontrollieren kann. Er muss mit der Hand lenkbar sein.
    16. Der Wagen muss ebenfalls über eine Feststellbreme verfügen. Eine Krallenbremse ist erlaubt.
    17. Der Wagen muss über eine Stoßstange verfügen, die in Art und Beschaffenheit ein Überfahren der Hunde verhindert.
    18. In der Breite soll der Wagen ein Überholen auf normalen Wegen ermöglichen.
    19. Für S-Velo ist ein stabil gebautes, handelsübliches Mountainbike zu verwenden. Das Tragen eines Schutzhelmes ist zwingend vorgeschrieben.
    20. Für S-Roller ist ein stabil gebauter, geländegängiger und allradgebremster Roller zu verwenden. Die Räder müssen eine Grösse von mindestens 24 Zoll aufweisen. Das Tragen eines geeigneten Kopfschutzes ist Pflicht.
    21. Bei S-Velo darf der grösste bedienbare Pedalkranz maximal 36 Zähne aufweisen. Grössere Pedalkränze sind zu blockieren oder durch aushängen des entsprechenden Schaltzuges zu sperren.

     

  5. Medikamente
    1. Die Anwendung von Medikamenten und/oder die Durchführung von Maßnahmen (entsprechend den ESDRA-Dopingregeln), die den Zweck haben, Krankheiten oder Verletzungen zu unterdrücken, oder die physische und/oder die psychische Leistungsfähigkeit des Hundes zu steigern sind verboten.
    2. Die Anwendung von Medikamenten und/oder die Durchführung von Maßnahmen (entsprechend den Dopingregeln des IOC) mit dem Zweck, die physische und/oder psychische Leistungsfähigkeit des Fahrers zu steigern, sind verboten.
    3. Werden Hunde mit Medikamenten versorgt, die im Rennen eingesetzt werden sollen, so ist dies dem Rennveterinär anzuzeigen. Über die Teilnahme dieser Hunde entscheidet der Rennveterinär in Abstimmung mit dem Rennleiter.

     

  6. Dopingkontrollen
    1. Der Rennleiter ist berechtigt, Dopingkontrollen durchführen zu lassen. Die Kosten dieser Kontrolle trägt der Teilnehmer, wenn das Ergebnis der Dopingkontrolle eines oder mehrerer seiner eingesetzten Hunde positiv ist.
    2. Bei Dopingkontrollen werden die aktuellen ESDRA-Dopingregeln, die ESDRA-Liste der verbotenen Substanzen und Methoden, sowie die ESDRA-Richtlinien für die Durchführung der Dopingkontrollen angewendet.
    3. Werden Dopingkontrollen aufgrund eines Protestes eines anderen Teilnehmers durchgeführt, so trägt der protestierende Teilnehmer die Kosten der Kontrolle bei negativem Ergebnis. Bei positivem Ergebnis trägt der schuldhafte Teilnehmer die Kosten der Kontrollen.

     

  7. Wertung / Rennauschreibung
    1. Eine Klasse wird nur dann separat gewertet, wenn mindestens fünf Gespanne zum ersten Lauf gestartet sind.
    2. Sind weniger als fünf Gespanne zum ersten Lauf gestartet, so kann die Klasse zusammen mit einer ähnlichen Klasse gewertet werden.
    3. Innerhalb einer Klasse kann der Veranstalter eine Sonderregelung vornehmen. Diese müssen vor dem ersten Lauf in geeigneter Form bekannt gegeben werden.
    4. Bei allen Ausschreibungen muss in der Ausschreibungen angegeben werden, welche Rennordnung gilt.
    5. In der Nachwuchsklasse kommen nur Musher von 12 bis 14 Jahren in die Wertung. Teilnahme mit Zeitmessung ist jedoch allen Mushern möglich. Die Strecke soll zwischen 3 und 5 km lang sein und obliegt bezüglich der nachwuchsgerechten Anforderungen der besonderen Verantwortung des Rennleiters
    6. Bei Kinderrennen muss grundsätzlich eine erziehungsberechtigte Aufsichtsperson mitfahren. Diese Person trägt die Verantwortung für das Gespann.

     

  8. Anmeldung, Start- und Meldegelder
    1. Der Teilnehmer erkennt mit der Unterschrift der Rennanmeldung die Rennordnung und eventuelle Sonderregelungen der Ausschreibung an.
    2. Die Anmeldung wird erst mit dem Meldegeldeingang bei Huskyman Sleddogsports wirksam und bearbeitet.
    3. Meldegelder gelten als Aufwandsentgelte. Tritt ein Teilnehmer von seiner Anmeldung zurück, so werden bereits gezahlte Meldegelder nicht erstattet. Bereits geleistete Startgelder werden bis eine Woche nach Rennabschluss rücküberwiesen.
    4. Ist ein Teilnehmer zu einem Lauf des Rennens angetreten, so erfolgt keine Rückerstattung der Start- und Meldegelder, auch wenn das Rennen aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden muss.
    5. Kann eine Anmeldung aufgrund von limitierten Rennen nicht berücksichtigt werden, so werde alle geleisteten Gelder bis eine Woche nach Rennabschluss zurücküberwiesen.

 

  1. Rennregeln für Start und Ziel
  1. Startreihenfolge
    1. Die Startreihenfolge für den ersten Lauf wird durch die Reihenfolge der gültigen Anmeldungen bestimmt.
    2. Die Startreihenfolge ist bindend und darf nicht verändert werden. Tausch der Startfolge mit anderen Teilnehmer ist nicht gestattet. Über Ausnahmen in wichtigen Gründen entscheidet der Leiter Rennorganisation.
    3. Der Rennleiter kann die Startreihenfolge entgegen 1.1 nach zu erwartender Teamstärke sortieren.
    4. Die Startreihenfolge wird durch Startlisten bekannt gegeben.
  2. Einzelstartrennen
    1. Beim ersten Lauf wird gemäß der in der Startliste angegebenen Reihenfolge gestartet.
    2. Die Startreihenfolge für weitere Läufe wird durch die Zwischenergebnisse des / der vorangegangenen Läufe ermittelt.
    3. Die Startzone hat eine Mindestlänge von 30m

     

  3. Mehrfachstartrennen
    1. Mehrfachstartrennen bis zu fünf gleichzeitigen Gespannstarts sind zulässig. Die Regeln für Einzelstartrennen finden sinngemäß Anwendung.
    2. Das Ende der Mehrfachstartbahn hat in einem Bereich von 300m – 1700m nach folgender Tabelle zu erfolgen:
    3. - Mehrfachstart mit 2 Teams: mindestens 300m höchstens 800m

      - Mehrfachstart mit 3 Teams: mindestens 500m höchstens 1000m

      - Mehrfachstart mit 4 Teams: mindestens 800m höchstens 1300m

      - Mehrfachstart mit 5 Teams: mindestens 1200m höchstens 1700m

    4. Die Durchführung von Mehrfachstarts soll in der Rennausschreibung bekannt gegeben werden.
    5. Muss aufgrund hoher Teilnehmerzahl Mehrfachstart durchgeführt werden, so kann der Rennleiter dies spätestesten bei der Startnummernausgabe bekannt geben.

     

  4. Startpunkt und Zeit
    1. Der Brushbow des Schlittens bzw. die Stosstange des Trainingswagens ist auf die Startlinie auszurichten.
    2. Die Zeitnahme beginnt mit der in der Startliste vorgesehen Zeit.
    3. Bei einem Frühstart wird die Zeit ab der tatsächlichen Startzeit genommen, falls hierfür kein Verschulden des Fahrers ausschlaggebend war. Andernfalls ist das Gespann vom Rennleiter zu disqualifizieren.
    4. Der Start eines verspätet an der Startlinie eintreffenden Gespanns ist nur innerhalb der Hälfte des Startzeitenintervalls zum nachfolgenden Starts zulässig. Danach wird das Gespann zum verspäteten Gespann erklärt.
    5. Ein verspätetes Gespann darf erst wieder zum Start antreten, wenn das letzte Gespann der Klasse gestartet ist. Bei mehreren verspäteten Gespannen wird in der ursprünglich vorgesehen Reihenfolge gestartet. Das Startzeitenintervall der Klasse ist einzuhalten.
    6. Ein verspätetes Gespann darf kein anderes Gespann behindern.
    7. Verspätet sich ein Gespann zum zweiten mal zu einem Lauf ist es zu disqualifizieren.
    8. Ein Gespann, das bis zur Startzeit des nächsten Gespanns die Startzone nicht freigemacht hat und das nachfolgende Gespann behindert ist zu disqualifizieren.
    9. Kann ein Starter aufgrund von nicht durch Ihn verschuldete Gründe nicht zu seiner Startzeit starten (z.B. Zuschauer im Startbereich, Behinderung durch ein anderes Gespann in der Startzone) so wird seine tatsächliche Startzeit als Planstartzeit übernommen.
    10. Jedes Gespann muss vor seinem Start an der Startlinie vor seinem Start anhalten. Bei einem fliegenden Start wird das Gespann mit einer Zeitstrafe von 30 sek. belegt.

     

  5. Hilfe in der Startzone
    1. Art und Umfang der Hilfe in der Startzone sind frei, die Herausnahme eines Hundes ist erlaubt.
    2. Sobald ein Gespann die Startzone verlassen hat, finden alle Streckenregeln Anwendung.

     

  6. Zieleinlauf
    1. Die Zeit eines Gespannes wird genommen, wenn das gesamte Team die Ziellinie überquert hat.
    2. Bei Gleichheit der Gesamtzeit aller Läufe erhalten die zeitgleichen Gespanne den höheren Rang zugeteilt. Der Folgerang wird nicht belegt.
    3. Eventuelle Preisgelder für die betroffenen zeitgleichen Ränge werden addiert und gleichmäßig unter den betroffenen Gespannen aufgeteilt.

 

  1. Regeln auf der Strecke

1. Befahren der Strecke

    1. Gespanne und Fahrer müssen die gesamte festgelegte Rennstrecke befahren.
    2. Verlässt ein Gespann die Strecke, so muss der Fahrer das Gespann an die Stelle zurückführen, an der er die Strecke verlassen hat.
    3. Beschädigt ein Gespann Streckenmarkierungen, so hat dies unmittelbar nach seinem Zieleinlauf zu melden.
    4. Die Strecke muss gemäss der Ausschilderung befahren werden:
    5. - rotes Schild rechts nächste Abzweigung rechts abbiegen

      - rotes Schild links nächste Abzweigung links abbiegen

      - blaues Schild geradeaus

      - gelb-orangenes Schild Gefahrenstelle – Geschwindigkeit anpassen

      - grüne Schilder auf beiden Seiten Ende der Startzone bzw. Mehrfachstartbahn

      - silbernes Schild mit "800" Beginn der Zone mit aufgehobenen Vortrittsrecht 800m vor der Ziellinie

    6. Gelten Schilder nur für einige Rennklassen, so sind diese mit einer Bezeichnung der Rennklasse beschriftet.
    7. Bei Abzweigung einzelner Rennklassen von der gemeinsamen Strecke ist durch ein blaues Schild mit der Angabe der betreffenden Klasse die abweichende Strecke hinter dem Abzweig zu bestätigen.

 

  1. Führen des Gespanns
    1. Der Fahrer darf auf seinem Schlitten oder Wagen stehen, pedalen oder mitlaufen.
    2. Ein Fahrer darf während des Rennens kein anderes Fahrzeug ausser seinem eigenen benutzen oder mitfahren, es sei denn er ist durch eine Notsituation dazu gezwungen.
    3. Ein Fahrer darf andere Gespanne nicht behindern.
    4. Jeder Hund, der zu einem Lauf gestartet ist, muss diesen auch beenden. Dabei muss der Hund entweder ordnungsgemäss eingespannt sein oder im Transportsack mitgeführt werden.
    5. Das Mitnehmen eines Passagiers ist verboten, es sei denn, es ist eine Bedingung für die jeweilige Klasse oder ein Fahrer wird in einer Notsituation mitgenommen.
    6. In den Klassen S-Läufer, S-Velo, S-Roller und Skijöring folgt der Teilnehmer seinen Hunden auf seinem Sportgerät bzw. zu Fuss. Der Hund / die Hunde laufen im Zuggeschirr ca. 2 m vor dem Teilnehmer, der über eine geeigneten Gurt und eine Leine fest mit seinem Hund / seinen Hunden verbunden ist. Die Verbindungsleine muss über eine Ruckdämpfung verfügen. Das Gurtseitige Leinenende darf keine Metallverstärkungen wie Ringe und / oder Haken aufweisen, Ein Bauchgurt muss im Rückenbereich eine Breite von mindestens 7cm haben.
    7. In der Klasse S2 laufen die Hunde paarweise und sind über die Halsbänder und eine Neckleine verbunden.
    8. In den Klassen S-Läufer, S-Velo, S-Roller und Skijöring ist es nicht erlaubt durch vorausfahren / -laufen Schrittmacherdienste zu leisten. Den Teilnehmern ist es verboten durch Auffahren die Hunde anzutreiben. In Gefahrensituationen darf die Verbindungsleine gelöst werden. Dazu muss der eingesetzte Gurt über eine geeignete Vorrichtung (z.B. Panic-Snap) verfügen.
    9. Das Wässern der Hunde während des Rennens ist erlaubt. Folgende Teilnehmer dürfen hierdurch nicht behindert werden.
    10. Verletzt sich ein Hund während des Rennens in den Klassen S-Läufer, S-Velo, S-Roller und Skijöring, so hat der Teilnehmer umgehend das Rennen abzubrechen und die Versorgung des Hundes einzuleiten.

     

  2. Hilfe auf der Rennstrecke
    1. Alle Gespanne dürfen von den an der Rennstrecke befindlichen offiziellen Streckenposten die gleiche Hilfe erhalten. Art und Umfang der Hilfe legt der Rennleiter fest.
    2. Fahrer, die im selben Lauf gestartet sind, dürfen sich gegenseitig helfen. Diese Hilfe hat sich an den Weisungen des Rennleiters zu orientieren.
    3. Die Hilfe von Zuschauern oder sonstigen Helfern ist auf das Festhalten des Fahrzeugs beschränkt. Ausnahmen sind nur ein führerloses oder unkontrollierbar gewordenes Gespann begründet, um eine eindeutige Gefahr für sich, andere Gespanne oder Personen abzuwenden.
    4. Niemand darf einem Gespann absichtlich Schrittmacherdienste leisten.

     

  3. Führerlose Gespanne und Einzelhunde
    1. Durchläuft ein führerloses Gespann die Rennstrecke ohne ein anderes Team zu behindern und hat der Fahrer ebenfalls die gesamte Rennstrecke absolviert, so wird der Lauf als Gültig gewertet. Musste der Fahrer eine Mitfahrgelegenheit in Anspruch nehmen, so wird sein Lauf mit einer Strafzeit von 20% seiner Laufzeit belegt.
    2. Jedermann ist aufgerufen, ein führerloses Gespann oder Einzelhunde an- und festzuhalten.
    3. Sollte ein Fahrer aufgrund von geleisteter Hilfe Einbußen in seiner Laufzeit haben, so wird für diesen Lauf die durchschnittliche Laufzeit seiner anderen Läufe des Rennens gewertet.

     

  4. Vortritt
    1. Bei einem Mehrfachstart hat das Gespann den Vortritt, dessen Leithund zuerst am ende der Mehrfachstartbahn ankommt.
    2. Bei der Begegnung auf gemeinsamer Strecke hat das talswärts fahrende Gespann den Vortritt, bei ebenem Streckenstreckenabschnitt das Gespann auf dem Hinweg.
    3. Innerhalb der Zone von 800 m vor dem Ziel bis zum Ziel besteht keinerlei Vortrittsrecht.

     

  5. Überholen
    1. Ein überholendes Gespann hat das Vortrittsrecht, wenn sein Leithund weniger als 15 m vom Fahrzeug des voranfahrendes Gespanns entfernt ist.
    2. Ein eingeholter Fahrer muss dem überholenden auf Zuruf "Trail" das Überholen ermöglichen indem er sein Gespann nach rechts lenkt und verlangsamt. Er muss sein Team auf Verlangen des Überholenden anhalten.
    3. Wird ein Team der Klassen S-Läufer, S-Velo, S-Roller oder Skijöring überholt, muss der Teilnehmer die Hunde nicht zum stehen bringen. Er muss jedoch das Tempo reduzieren und das Team nach rechts lenken. Das Sportgerät (Skier, Fahrrad oder Roller) sind parallel zum Trail und Stöcke parallel zum Körper zu führen. Dies gilt auch, wenn Gespanne überholen.
    4. Das überholte Gespann hat frühestens nach zwei Minuten oder 800m in der Klasse O nach 4 Minuten oder 1600m wieder das Vortrittsrecht. Wenn beide Fahrer einverstanden sind, kann ein überholtes Gespann auch früher wieder überholen.
    5. Verwickelt sich ein Gespann des überholenden Fahrers, während des Überholvorganges, so darf dieser das überholte Gespann nicht länger als eine halbe Minute – bzw. eine Minute in Klasse O – warten lassen.
    6. Mehrere an einer Stelle haltende Gespanne dürfen von einem nachfolgenden Gespann gemeinsam überholt werden. Die haltenden Fahrer sind verpflichtet, dem überholenden Gespann den Weg frei zu machen.
    7. Sich folgende Gespanne müssen – ausser bei Überholvorgängen – einen Mindestabstand von einer Gespannlänge zum vorrausfahrenden einhalten.

 

  1. Verhalten
    1. Die Fahrer sich neben ihrem eigenen auch für das Verhalten ihrer Hunde und ihrer Helfer auf dem Rennplatz verantwortlich.
    2. Ein Verhalten von Fahrer, Helfern oder Hunden, das geeignet ist dem Ansehen des Sports oder des Rennens zu schaden führt zur Disqualifikation des betreffenden Fahrers bzw. Gespanns.
    3. Die Fahrer haben sich ausschließlich auf den für sie ausgewiesenen Plätzen einzurichten. Ein freihalten von Plätzen für andere Teams ist nicht gestattet.
    4. Alle Teilnehmer müssen sich so einrichten, das jedes Team freien Zugang zum Start und vom Ziel hat.
    5. Die Hunde sind – auch nachts – ständig unter Aufsicht zu halten. Die Aufsicht kann übertragen werden, die Verantwortung trägt jedoch immer der Hundehalter.
    6. Die Nachtruhe von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist einzuhalten. Sollten Örtlich bedingt andere Ruhezeiten gelten, so werden diese durch den Rennleiter bei der Startnummernausgabe bekannt gegeben.
    7. Das Renngelände ist in einem sauberen Zustand zu verlassen, Abfälle müssen gesammelt und entsorgt werden. Hundekot ist sofort aufzusammeln.
    8. Das Misshandeln von Hunden ist verboten.

 

  1. Regelverstösse
  1. Meldung durch Mitglieder der Rennleitung
    1. Offizielle Mitglieder der Rennleitung müssen offensichtliche Regelverstösse persönlich oder über Funk dem Rennleiter melden. Die Meldung hat sofort oder unmittelbar nach Abschluss des entsprechenden Laufes zu erfolgen.
    2. Der Rennleiter entscheidet in eigener Verantwortung über die zu treffende Massnahme.

     

  2. Meldung durch Rennteilnehmer
    1. Rennteilnehmer, die (vermeintliche) Regelverstösse anderer Teilnehmer anzeigen möchten, müssen den Rennleiter unmittelbar nach Beendigung des entsprechenden Laufes von der Regelverletzung informieren. Die Meldung kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch binnen einer Stunde nach Beendigung des Laufes schriftlich nachzureichen.

     

     

     

  3. Proteste und Anhörung
    1. Teilnehmer, die von einem Regelverstoss eines oder mehrerer Fahrer betroffen sind, können Protest erheben und eine Anhörung vor dem Rennleiter verlangen.
    2. Der Rennleiter muss die Anhörung gewähren.
    3. Bei offiziellen Protesten hat der Fahrer eine Protestgebühr in Höhe von 15,- € zu erbringen. Wird seinem Protest stattgegeben, so wird ihm die Protestgebühr erstattet.

     

     

  4. Disziplinarmassnahmen
    1. Jeder Verstoss gegen die Rennordnung muss vom Rennleiter geahndet werden.
    2. Dem Rennleiter stehen folgende Disziplinarmassnahmen zur Verfügung:
    1. Bekommt ein Fahrer während einer Saison zweimal einen mündlichen Verweis, so erhält er bei einem weiteren Verstoss zumindest eine schriftliche Verwarnung
    2. Hat ein Fahrer während der Saison zwei schriftliche Verwarnungen oder eine schriftliche Verwarnung und zwei mündliche Verweise erhalten, so wird er bei einem erneuten Verstoss disqualifiziert.
    3. Ist ein Fahrer während der Saison zwei mal disqualifiziert worden, so kann er bei einem weiteren Regelverstoss für alle weiteren Rennen von Huskyman Sleddogsports gesperrt werden.
    4. Begeht ein Fahrer einen schwerwiegenden Verstoss gegen die Regeln des Tierschutzes oder der sportlichen Fairness, so kann durch den Rennleiter eine schriftliche Meldung an den Verein oder den Dachverband des Teilnehmers erfolgen.
    5. Bei Dopingverstössen muss der Rennleiter den jeweiligen Dachverband und den Verein bzw. Verband des Teilnehmers schriftlich informieren.
    6. Weitere Disziplinarmassnahmen kommen nicht zur Anwendung.
    7. Entscheidungen müssen so rasch wie möglich, jedoch mindestens zwei Stunden vor dem nächsten Lauf der betreffenden Klasse bekannt gegeben werden.
    8. Bei Dopingkontrollen gilt der obige Zeitplan nicht.
    9. Entscheidungen des Rennleiters sind nicht anfechtbar.

 

  1. Zusammensetzung der Rennleitung
    1. Die Rennleitung bei Rennen von Huskyman Sleddogsports setzt sich zusammen aus:
  1. Die Aufgaben des Tierschutzbeauftragten können auch von Rennveterinär wahrgenommen werden.
  2. Der Rennleiter hat die Gesamtverantwortung für den ordnungsgemässen Ablauf des Rennens, er hat vor allem die Aufgabe auf die Einhaltung der Rennregeln zu achten. Er muss eine von ihm ausgesprochene Disziplinarmassnahme begründen. Hat der Rennleiter eine Disqualifikation ausgesprochen, so kann er die Dachverbände und / oder betroffenen Vereine hierüber informieren. Er ist in allen rennrelevanten Bereichen weisungsbefugt.
  3. Der Leiter Rennorganisation hat die Verantwortung für die Zeitnahme und die organisatorischen Abläufe des Rennens. Er hat auf die korrekte Einhaltung der Rennregeln zu achten und den Rennleiter zu unterstützen. Er ist in allen organisatorischen Bereichen den Teilnehmern gegenüber weisungsbefugt. Ebenfalls ist er berechtigt den Teilnehmern ein begründeteten mündlichen Verweis auszusprechen.
  4. Der Rennveterinär ist zuständig für die medizinische Betreuung der Rennhunde. Ihm ist auf verlangen Einsicht in die Impfausweise zu gewähren. Der Rennveterinär ist berechtigt Dopingkontrollen durchzuführen und jeden Hund auf seine Einsatzfähigkeit hin zu untersuchen. Er ist in allen veterinärmedizinischen Bereichen weisungsbefugt. Der Rennveterinär ist ebenfalls berechtigt, bei einem Regelverstoss einen mündlichen Verweis auszusprechen.
  5. Der Tierschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Rennteilnehmer bei ihrem Bemühen um die Schaffung optimaler Bedingungen für die Hunde zu unterstützen und zu beraten. Sein Handeln hat sich am Tierschutzgesetz, den einschlägigen Verordnungen und den Richtlinien schlittenhudesport treibender Vereine zu orientieren. Der Tierschutzbeauftragte ist ebenfalls berechtigt, bei einem Regelverstoss einen mündlichen Verweis auszusprechen.