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Schlitten und Wagen



Hier gibt es mehrere Klassen:

O Offene Klasse (mindestens 9 Hunde)
A 8-Hundeklasse (7-8 Hunde)
B 6-Hundeklasse (5-6 Hunde)
C 4-Hundeklasse (3-4 Hunde)
D 2-Hundeklasse (1-2 Hunde)


Für alle Schlitten und Wagenklassen gelten folgende Regeln:



  • Alle Hunde müssen einzeln oder paarweise eingespannt sein. Jeder Hund muß durch eine Hals- und Zugleine mit der Zentralleine verbunden sein. Die Leithunde dürfen ohne Halsleine laufen.

  • Der Schlitten oder Trainingswagen muß stabil genug sein, den Fahrer zu tragen und er muß eine Ladefläche besitzen, um einen Hund zu transportieren.

  • Der Schlitten oder Trainigswagen muß mit einer funktionsfähigen Bremsvorrichtung und einem Hundetransportsack ausgestattet sein. Schlitten müssen zusätzlich über einen Brushbow und einen Schneeanker verfügen. Er muß eine stabile Bodenplatte aufweisen.

  • Der Transportsack muß so konstruiert sein, daß ein verletzter oder erschöpfter Hund problemlos ein- und ausgeladen und sicher transportiert werden kann. Die Belüftungsgitter dürfen eine Gesamtfläche von 600 cm² nicht überschreiten.

  • Bei Schlitten soll die Bremsmatte, wenn der Musher auf den Kufen steht, mit beiden Fersen erreichbar und so angebracht sein, daß sie nicht unter die Kufen rutschen kann.

  • Der Trainingswagen muß vier Räder haben und so gebaut sein, daß der Fahrer auf ihm stehen, ihn alleine fahren und kontrollieren kann. Er muß mit der Hand lenkbar sein.

  • Der Wagen muß ebenfalls über eine Feststellbremse verfügen. Eine Krallenbremse ist erlaubt.

  • Der Wagen muß über eine Stoßstange verfügen, die in Art und Beschaffenheit ein Überfahren der Hunde verhindert.

  • In der Breite soll der Wagen ein Überholen auf normalen Wegen ermöglichen.

  • Jeder Fahrer muß eine Führleine und eine Halsleine mit sich führen.

  • Für Teilnehmer unter 16 Jahren besteht grundsätzlich Helmpflicht.







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