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Schlitten und Wagen
Hier gibt es mehrere Klassen: Für alle Schlitten und
Wagenklassen gelten folgende Regeln: Alle Hunde müssen
einzeln oder paarweise eingespannt sein. Jeder Hund muß durch
eine Hals- und Zugleine mit der Zentralleine verbunden sein. Die
Leithunde dürfen ohne Halsleine laufen. Der Schlitten oder
Trainingswagen muß stabil genug sein, den Fahrer zu tragen und
er muß eine Ladefläche besitzen, um einen Hund zu
transportieren. Der Schlitten oder Trainigswagen muß mit
einer funktionsfähigen Bremsvorrichtung und einem
Hundetransportsack ausgestattet sein. Schlitten müssen
zusätzlich über einen Brushbow und einen Schneeanker
verfügen. Er muß eine stabile Bodenplatte aufweisen. Der
Transportsack muß so konstruiert sein, daß ein verletzter
oder erschöpfter Hund problemlos ein- und ausgeladen und sicher
transportiert werden kann. Die Belüftungsgitter dürfen eine
Gesamtfläche von 600 cm² nicht überschreiten. Bei
Schlitten soll die Bremsmatte, wenn der Musher auf den Kufen steht,
mit beiden Fersen erreichbar und so angebracht sein, daß sie
nicht unter die Kufen rutschen kann. Der Trainingswagen muß
vier Räder haben und so gebaut sein, daß der Fahrer auf
ihm stehen, ihn alleine fahren und kontrollieren kann. Er muß
mit der Hand lenkbar sein. Der Wagen muß ebenfalls über
eine Feststellbremse verfügen. Eine Krallenbremse ist
erlaubt. Der Wagen muß über eine Stoßstange
verfügen, die in Art und Beschaffenheit ein Überfahren der
Hunde verhindert. In der Breite soll der Wagen ein Überholen
auf normalen Wegen ermöglichen. Jeder Fahrer muß eine
Führleine und eine Halsleine mit sich führen. Für
Teilnehmer unter 16 Jahren besteht grundsätzlich Helmpflicht. |